Beratung nach
§ 37.3 SGB XI
Herzlich willkommen beim Lärz & Weiß Pflegedienst!
Unsere Mission ist es, hochwertige und individuelle Pflegeleistungen anzubieten, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität unserer Patienten zu fördern. Mit stolzen 37.3 Jahren Erfahrung sind wir stets bestrebt, die bestmögliche Pflege zu gewährleisten
Fachliche Beratung
durch unsere Pflegeberater:innen
Fristgerecht
Erinnerung an Fristen und Termine
Sicher und privat
Ihre Daten sind sicher
Ablauf
  1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
  2. Vorbereitung auf das Gespräch
  3. Persönliches Gespräch in der Häuslichkeit
  4. Einschätzung des Pflegebedarfs
  5. Erklärung von Pflegeleistungen
  6. Entwicklung eines Pflegeplans des
  7. Informationen zu Anträgen und Formalitäten
  8. Follow-Up und Anpassungen
Beratung nach § 37.3 SGB XI
Jetzt unverbindlich & kostenlos anmelden.
Unsere Vorteile: Alles aus einer Hand – Pflege und Therapie für Ihr Wohlbefinden
Im Lärz & Weiß Pflegedienst setzen wir auf umfassende Betreuung und haben daher eine besondere Dienstleistung entwickelt. Hier sind die Vorteile, die Sie erleben, wenn Sie sich für uns entscheiden:
Ganzheitliche Versorgung
Individuell abgestimmte
Pflege und Therapie
Effiziente Kommunikation
Zeitersparnis für Sie und Ihre Familie
Expertise in beiden Bereichen
Nahtlose Übergänge zwischen Pflege und Therapie
Beratungseinsatz nach §37.3:
Frequenz
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und von Angehörigen häuslich gepflegt wird, muss regelmäßig beraten werden. Die Beratungsbesuche müssen in folgender Frequenz erfolgen:
Pflegegrad 2: halbjährlich
Pflegegrad 3: halbjährlich
Pflegegrad 4: vierteljährlich
Pflegegrad 5: vierteljährlich
Inhalte der Beratung
Möglichkeit einer Höherstufung des Pflegegrades
Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Tipps für im Pflegealltag typische Situationen
Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Mobilisation
Aufklärung über Pflegekurse und Pflegeschulungen für Angehörige nach §45 SGB XI
Kosten Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs 3 SGB XI
Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs 3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person für den Beratungseinsatz nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten muss.